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Ratgeber Pflegeversicherung

Pflegefall, was ist das ?

Durch Unfall oder Krankheit kann jeder Mensch von „jetzt auf nachher“ zum Pflegefall werden. Hier leistet die gesetzliche und private Krankenversicherung nicht. 

Die Pflegepflichtversicherung ist hier zuständig. Egal ob Du gesetzlich oder privat Krankenversichert bist. Die Pflegeversicherung bezahlt jedoch nur Zuschüsse. Je nach Pflegegrad:

  • Pflegrad 1 leichter Pflegefall ( Geistige und körperliche Fitness gegeben, geringfügig auf Unterstützung angewiesen)  
  • Pflegegrad 2 mittlerer Pflegefall (Erhebliche Einschränkung der Selbst­stän­dig­keit, z.B. durch ein­geschränkte Mobi­lität oder ver­minderte geistige Fähig­keiten)
  • Pflegegrad 3 mittelschwerer Pflegfall (Eingeschränkte Alltagskompetenz, z.B. durch Demenz oder schwere motorische Beeinträchtigung 
  • Pflegegrad 4 schwerer Pflegefall     (Stark eingeschränkte Alltags-Kompetenz, z.B. Pflege rund um die Uhr aufgrund fortgeschrittener Demenz
  • Pflegerad 5 sehr schwerer Pflegefall (Besondere Anforderungen an pflegerische Versorgung, darunter auch Grundpflege und Bettlägerigkeit

Zuschüsse Pflegekasse

Die Pflegekasse kann den Pflegegrad nach Aktenlage bestimmen und danach richtet sich der Zuschuss zu den Pflegekosten. In für die Pflegekasse unklaren  Fällen, 

kommt der medizinische Dienst und erstellt ein Gutachten. (Dieser medizinische Dienst wird zur Hälfte von den Krankenkassen und der Pflegkasse finanziert.)

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich danach wer die Pflege durchführt.

  • Pflege zu Hause durch Angehörige
    • Pflegegrad  1 =        0 EUR
    • Pflegegrad 2 =    316 EUR
    • Pflegegrad 3 =    545 EUR
    • Pflegegrad 4 =    728 EUR
    • Pflegegrad 5 =    901 EUR 
  • Pflege zu Hause durch Pflegedienst
  •           Pflegegrad 1 =         0 EUR  
  •           Pflegegrad 2 =    724 EUR 
  •           Pflegegrad 3 = 1.363 EUR 
  •           Pflegegrad 4 = 1.693 EUR 
  •           Pflegegrad 5 = 2.095 EUR 
  • Pflege im Heim
    • Pflegegrad  1 =      125 EUR
    • Pflegegrad 2 =      770 EUR
    • Pflegegrad 3 =   1.262 EUR
    • Pflegegrad 4 =   1.775 EUR
    • Pflegegrad 5 =   2.005 EUR
  •  
  • Es ist vollkommen egal, was der amublante Pflegedienst, oder die vollstationäre Pflege im Heim wirklich kostet. Nur diese Zuschüssen werden gewährt.

Das Sozialamt hilft ?

Wenn die Kosten zur Pflege nicht gedeckt sind, dann springt das Sozialamt ein. Hier wird aber erst, bis auf 5.000 EUR „Schonvermögen“ des Gepflegten, alles zu Geld gemacht. (Immobilien, Aktien,

sonstiges Vermögen). Wenn das aufgebraucht ist, kommt der Ehepartner, manchmal auch die geschiedenen Expartner und dann die  Kinder (ab 100.000 EUR Jahreseinkommen) drann. Erst wenn hier  nichts mehr zu holen ist, überninmmt das Sozialamt die restlichen Pflegekosten. 

Im Heim werden die Kosten für Unterkunft & Verpflegung nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Das gehört alles zum Eigenanteil: Kosten Vollpension, Reinigung der Zimmer und Gemeinschaftsräume, Wartung und Unterhalt des Gebäudes!, Wäscheversorgung, Müllentsorgung, Leistungen für Veranstaltungen. 

Dazu kommen die Pflegeheim-Investitionskosten,die auf die Bewohner anteilmäßig umgelegt werden. Sinngemäß ist das eine Instandhaltungsrücklage, wie sie bei Wohnungen abgerechnet werden. Kosten für ein neues Dach oder neue Fenster, bezahlen anteilmäßig die Heimbewohner.  

Was unsere Kunden wissen möchten

Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung  ist nur eine Art Teilkasko­versicherung, die im Ernstfall nicht ausreichend ist. Eine private Pflegezusatzversicherung sichert Dich hingegen bei einer Pflegebedürftigkeit ab – und hilft Dir, die hohen Kosten für eine professionelle Pflege zu bezahlen.

Die beliebteste Variante der Pflege­zusatzversicherung ist die Pflege­tagegeld­versicherung. Hier erhälst Du im Leistungsfall ein Pflegegeld, mit dem Du Deine montalichen Kosten bezahlen kannst – etwa für ein Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst. Wenn Du möchtest, kannst Du das Geld auch Deiner eigenen Familie geben, falls diese Pflegeaufgaben übernimmt.

Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, der sich selbst und seine Angehörigen für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell absichern möchte. Dabei ist es egal, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist – im Ernstfall stehen beide vor dem Problem, nicht ausreichend geschützt zu sein.

Da Pflegeleistungen teuer sind, entsteht schnell eine großer Versorgungslücke. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung stellst Du Deine eigene Versorgung sicher, ohne dafür Ersparnisse opfern oder Deinen Angehörigen zur Last fallen zu müssen.

Der frühe Abschluss einer Pflegezusatzversicherung lohnt sich. Da sich die Höhe der Beiträge nach dem Alter beim Vertragsabschluss richtet, zahlen jüngere Antragsteller weniger Beiträge als ältere.

Zudem ist man in jungen Jahren meist noch gesund. Da Du beim Abschluss einer Pflegeversicherung in der Regel Gesundheitsfragen beantworten musst, ist das Risiko geringer, von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt zu werden oder Beitragszuschläge wegen Vorerkrankungen zahlen zu müssen.

Das gewünschte Pflegetagegeld sollte so gewählt sein, dass es Deine monatlichen Kosten deckt. Deine regelmäßigen Einkünfte und die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung können Du dabei abziehen. Wie hoch das Pflegegeld genau ausfallen muss, hängt daher von Deiner individuellen Situation ab.

Solltest Du etwa auf eine Pflege im Heim an­ge­wiesen sein, beträgt Dein monatlicher Eigenanteil in der Regel durchschnittlich 2.000 EUR Je nach der Höhe Deiner Rente oder sonstiger Einnahmen sollte das Tagegeld ausreichen, um diesen Anteil vollständig bezahlen zu können.

Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten zu können, muss der Versicherte nachweisen, dass er pflegebedürtig ist. Seit der Pflegereform, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wird das anhand von fünf Pflegegraden festgestellt. Sowohl in der Pflegepflichtversicherung als auch in der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich die Höhe des Pflegegeldes in der Regel nach dem Pflegegrad.

Bei der Begutachtung kommt es darauf an, wie selbstständig der Betroffene noch ist. Je stärker eine Beeinträchtigung vorliegt, desto höher ist der Pflegegrad. Außerdem gilt zumeist: je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Anspruch auf Leistungen.

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